Europäischer Gleichstellungstag 2022

Am 05. Mai fand europaweit der “Europäische Gleichstellungstag” statt. Es handelt sich um einen Protesttag, an welchem Menschen mit Behinderungen auf die immer noch vorhandenen Barrieren im Alltag aufmerksam machen und einen Abbau dieser fordern. Bei einer Infoveranstaltung in Bonn war auch der Blindenschriftverlag vertreten, um dessen Arbeit und die damit verbundene Motivation zu präsentieren.

Auf dem Münsterplatz in Bonn schlugen die Mitarbeiterinnen des Verlags sowie der Hörbücherei ihr Zelt auf – oder viel mehr ihren Pavillon. Bei strahlendem Sonnenschein, einem Bühnenprogramm und ausgestattet mit Braille-Alphabeten, Druckexemplaren, Flyern und guter Laune freuten wir uns über alle Besucher an unserem Stand, die sich über die Brailleschrift sowie das Angebot der beiden Einrichtungen aufklären lassen wollten. Besonders die Alphabete und der taktile, durch Schwelldruck erzeugte Beethoven weckten großes Interesse bei Groß und Klein.

Zum einen nutzen wir den Tag, um Betroffene oder Angehörige von Betroffenen auf unser Verlagsangebot aufmerksam zu machen. Andererseits hatten wir uns das Ziel gesetzt, mögliche Geschäftskunden zu gewinnen, die beispielsweise ihre Infomaterialien, Visitenkarten, Beschilderungen oder Speisekarten zukünftig zusätzlich in Braille anbieten. Damit leistet nämlich ein jeder einen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit und besserer Teilhabe von – in diesem Fall – blinden und sehbehinderten Menschen.

Und tatsächlich: ein paar Kooperationen kamen zu Stande. Also ein voller Erfolg!

Organisiert wurde der Infotag durch die Behindertengemeinschaft Bonn, einer Vereinigung von mehreren Vereinen und Institutionen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen und als Behindertenbeauftragter der Stadt Bonn fungiert.

Wichtige Hinweise für Neukunden

Aus urheberrechtlichen Gründen ist bei erstmaliger Bestellung (Neukunden) ein Nachweis über die schwerwiegende Seh- und/oder Lesebeeinträchtigung erforderlich. Dies kann in Form eines ärztlichen Attests oder einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen „Bl“ oder „TBl“) geschehen. Senden Sie dazu einfach die gescannte Datei mit Ihrer Bestellung an info@pader-braille.de.

 

Dies ist eine notwendige Maßnahme. Unser Blindenschriftverlag muss gegenüber den Urhebern der von uns als Braille-Medien erstellten und vertriebenen Druckerzeugnissen nachweisen, dass diese Medien (Bücher, Zeitschriften, Kalender etc.) ausschließlich berechtigten Leserinnen und Lesern zugänglich gemacht wird.

Im Marrakesch-Vertrag sind Sonderregelungen beim Urheberrecht festgesetzt, welche die Menschenrechte für Personen mit Sehbeeinträchtigungen besonders berücksichtigen. Er erlaubt es, Bücher und Texte in barrierefreien Formaten u.a. blinden, sehbehinderten und lesebeeinträchtigten Menschen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung gilt in über 70 Staaten der Welt. Ziel dieses Teilbereiches des Migrationspakts der UN ist es, die Literaturarmut von in Brailleschrift übertragenen Werken zu beenden. Literatur ist ein wertvolles Gut, zu welchem alle Menschen gleichermaßen Zugang erhalten sollen und müssen. Nur so kann eine inklusive Teilhabe am Leben sowie der Gesellschaft ermöglicht werden.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://wipolex.wipo.int/en/text/301016