Bei Buch- und Zeitschriftenbestellungen von Neukunden ist aus urheberrechtlichen Gründen ein Nachweis über die schwerwiegende Sehschädigung (Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest) bzw. die Bestätigung der Sehschädigung durch die betreuende Einrichtung oder Nachweis für die berufliche Tätigkeit, bei erstmaliger Bestellung, erforderlich.
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